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Sie sind hier: Für Franchise-Geber - Franchise-Geber Service - Pohls Praxis-Kommentar 07.09.2010
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Franchising und Schulung

Grundsätzlich soll der Franchise-Nehmer für den System-Betrieb geschult werden. Dabei gibt es zumeist eine Grund- bzw. Einstiegsschulung und laufende Schulungen. Wie weit muss eine Schulung jedoch reichen? Muss ich einem Franchise-Nehmer auch grundlegende betriebswirtschaftliche Kenntnisse beibringen? Muss ich ihn in Bereichen schulen, die von jedem Selbständigen gefordert werden?

Primär ist im Franchise-Vertrag geregelt, welche Schulungen und in welchem Umfang vom Franchise-Geber geleistet werden. Dabei wird auch normiert, welche Schulungen vom Franchise-Nehmer verpflichtend oder freiwillig zu besuchen, welche Schulungen kostenpflichtig und welche Schulungen kostenlos sind. Die Gestaltungsmöglichkeiten werden dabei vom Franchise-Geber vorgegeben. Reise- oder Verpflegungskosten sind beispielsweise zumeist für jede Art von Schulung vom Franchise-Nehmer selbst zu tragen.

Insbesondere dient die Schulung bei Franchise-Systemen dazu, dass der Franchise-Nehmer fähig ist, das Franchise-Konzept gegenüber dem Kunden einheitlich und ordnungsgemäß zu erbringen. Der Franchise-Nehmer muss ebenso darüber geschult werden, welche Leistungen er im Innenverhältnis zwischen Franchise-Geber und –Nehmer zu erbringen hat, damit die Zusammenarbeit reibungslos abläuft.

Inhalte von Schulungen können sein:

- Waren- und Sortimentskunde bzw. Dienstleistungskonzept
- Betriebswirtschaft/Controlling
- Mitarbeiterrekrutierung etc.

Es gibt jedoch keine Verpflichtung, betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse zu vermitteln. Den Franchise-Geber trifft primär über den Franchise-Vertrag eine Verpflichtung, das Konzept zu vermitteln. Wenn der Franchise-Geber zusätzlich betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse vermittelt, ist dies jedoch kein Muss. Ein potentieller Franchise-Nehmer sollte bei den ersten Gesprächen, bevor er eine Franchise übernimmt, sich im Klaren sein, dass dieses Wissen über die rechtlichen und wirtschaftlichen allgemeinen Pflichten eines Unternehmers grundsätzlich vom ihm mitzubringen sind. Sollten hier Mängel bestehen, empfiehlt es sich, dies im Rahmen der Erstgespräche mit dem Franchise-Geber offen zu erörtern, in welchen Bereichen aus der Sicht des Franchise-Nehmers Kenntnisse oder eben Unkenntnisse bestehen. Die meisten Franchise-Nehmer sind Existenzgründer, also zum ersten Mal selbständig tätig und müssen wissen, dass Selbständigkeit mehr beinhaltet, als die Grundschulung des Franchise-Gebers zu absolvieren. Je mehr sich beide Parteien um einen optimalen Start, nicht nur im Hinblick auf die Umsetzung des Konzeptes, sondern vor allem im Hinblick auf die Führung des Unternehmens als Gesamtheit, bemühen, umso mehr wird der Franchise-Nehmer und damit das System insgesamt erfolgreich sein. Das beste System nützt nichts, wenn es nicht vermittelt oder richtig angewendet wird, oder aber auch nur die Grundregeln der Selbständigkeit nicht beherrscht werden.

Insofern:
„Willst du des Landes Flor und seine Würde mir zeigen, deut' auf Paläste nicht hin – führ in die Schulen mich ein.“ Ernst Freimuth, deutscher Pädagoge und Schriftsteller, 1844

Ich wünsche einen erfolgreichen Start!

Ihre
Amelie S. Pohl

 



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